Willkommen in 2011

Die Zeit der Besinnlichkeit fand in lauten Silvesterknallern am Morgen des neuen Jahres ihr Ende. Für uns ist das der Startschuss, um frischgestärkt neue Konzepte umzusetzen und auch 2011 ein kreativer Partner an Ihrer Seite zu sein, der Sie und Ihr Unternehmen authentisch präsentiert und optimal zur Sprache bringt.

Wir wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute, viel Erfolg und wir freuen uns auf eine für beide Seiten gewinnbringende und erfrischende Zusammenarbeit!

Ihr FrischePack-Team

Veröffentlicht unter Allgemeines | Hinterlasse einen Kommentar

Frische Weihnachtsgrüße

“Kreativ und kompetent eine frische Idee entbrennt,
erst eine, dann zwei, dann drei, dann noch viel mehr,
das schätzen und erfreut die FrischePack-Kunden sehr.” Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemeines | Hinterlasse einen Kommentar

Agentur-Tipp: Die Vielfalt der Weihnachtspost

Regelmäßigen Kontakt zu den Kunden zu halten, ist für den Erfolg eines Unternehmens essentiell. Welcher Anlass ist da geeigneter als das bevorstehende Weihnachtsfest? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung und danken Sie Ihren Kunden stilvoll.

Wir haben ein paar Anregungen für Sie zusammen gestellt:

FrischePack ist auf originelle Weihnachtskarten spezialisiert. Wir gestalten individuelle Karten entsprechend der Richtlinien Ihres Corporate Designs, passend zu Ihrem Firmenauftritt. Für die Metallbaufirma Wieland Papendick entwickelten wir eine Weihnachtskarte mit Kalendertürchen. Diese Gestaltungsidee animiert Ihren Empfänger garantiert zum Lesen und jeder wird durch das Öffnen eines Kalendertürchens in Weihnachtsstimmung versetzt.

Bei einer anderen Weihnachtskarte stanzten wir auf der Vorderseite der Karte Formen aus, hinter denen sich der Firmenname verbarg. Diese und viele andere witzige Werbeideen setzen wir gern auch für Sie auch bei Geburtstags- und Einladungskarten um. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Karte Seltenheitswert besitzt und auch gelesen wird.

Die Stadt Freiberg beauftragte unsere Agentur eine Weihnachtskarte mit dem Bild des Schlosses Freudenstein zu entwerfen. Allerdings wurde uns ein Sommerbild geliefert, das wir mittels professioneller Bildbearbeitung in eine verschneite Winterlandschaft hüllten. Als Wiedererkennungswert fügten wir grundlegende Elemente des Corporate Designs der Stadt hinzu. Zu guter Letzt veredelten wir die Karte im Druck durch die hochwertige Sonderfarbe Silber.

Es ist nicht mehr viel Zeit bis Weihnachten. Unser Monatsangebot auf Seite 2 ist vielleicht ein kleiner Ansporn sich jetzt schon Gedanken über Ihre Weihnachtspost zu machen. Wir helfen Ihnen gern. Denn je eher man anfängt, desto mehr Zeit bleibt für das Außergewöhnliche. Sie brauchen sich nicht den Kopf darüber zu zerbrechen.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Hinterlasse einen Kommentar

Weihnachtszeit – Geschenkezeit

„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“–dieser Grundsatz belebt jede gute Geschäftsbeziehung. Weihnachten steht vor der Tür–der beste Anlass also, um Kontakte aufzufrischen und sich in das Gedächtnis seiner Kunden und Geschäftspartner zu rufen. Nachdem geklärt wurde, wer was geschenkt bekommt, stellt sich unweigerlich die Frage: „Und was ist jetzt Betriebsausgabe?“.

Kathrin Witschel lüftet für Sie die steuerlichen Geheimnisse in der Welt der Geschenke.

Grundsätzlich sind folgende Bereiche zu unterscheiden:

∙ Geschenke für Geschäftspartner
∙ Repräsentationsaufwendungen /Werbestreuartikel
∙ Geschenke für Arbeitnehmer

Bei Geschenken für Geschäftspartner (nicht Arbeitnehmer) gilt die Abzugsbeschränkung von 35,00 € (netto). Geschenke mit einem Nettowert von über 35,00 € dürfen das steuerliche Ergebnis nicht mindern. Sie sind also als steuerliche Betriebsausgabe nicht abzugsfähig. Diese Eurogrenze gilt pro Person und Wirtschaftsjahr. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet für Geschenke besondere Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Das heißt, dass die Geschenke in der Buchhaltung gesondert erfasst werden müssen. Sie sind verpflichtet bei Nachfragen durch das Finanzamt mitzuteilen, wer die Geschenke erhalten hat. Hier empfiehlt es sich, die Namen der beschenkten Personen auf dem Geschenkbeleg zu vermerken oder eine gesonderte Liste zu führen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen Geschenke bei dem Beschenkten in der Buchhaltung als Einnahme erfasst werden. In der Praxis ist dies bei den Klein- und Mittelstandsunternehmen selten der Fall. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die „Möglichkeit“ geschaffen, dass der Schenker eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 v. H. (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) des Geschenkwertes im Rahmen einer Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abführen kann. Diese Pauschalsteuer ist ebenfalls abzugsfähige Betriebsausgabe (wenn das Geschenk selbst abzugsfähige Betriebsausgabe ist) und führt dazu, dass der Erwerber das Geschenk nicht als Einnahme in seiner Buchhaltung erfassen muss.

Sollte es sich bei den Geschenken um Gegenstände handeln, die ausschließlich betrieblich genutzt werden können – dann ist die Höhe des Geschenkwertes unerheblich.

Von Werbestreuartikeln im steuerlichen Sinne, spricht man bis zu einem Warenwert von 10,00 €. Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die einen Werbeaufdruck o. ä. haben. Auch hier gilt die besondere Aufzeichnungspflicht.

Die eben beschriebene Pauschalsteuer ist hierauf nicht zu entrichten, da es sich beim Empfänger um Zuwendungen von geringem Wert handelt.

Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern ein Geschenk machen möchten, dann gibt es eine steuerliche Freigrenze in Höhe von 40,00 € (brutto) pro persönlichem Anlass. Bis zu dieser Höhe können Sie Ihren Arbeitnehmern ein Geschenk machen, ohne Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen. Allerdings sind auch diese Präsente pauschalsteuerpflichtig.

Ergänzend sei noch erwähnt, dass Sie Kosten für Betriebsveranstaltungen bis zu maximal 110,00 € pro Mitarbeiter (höchstens 2x im Jahr) übernehmen können. Sollten zu den Betriebsveranstaltungen Geschenke (bis maximal 40,00 €) verteilt werden, gehören Sie in die 110,00 € Grenze mit hinein.

Wenn Sie eine Weihnachtsfeier mit Geschäftspartnern planen, beachten Sie bitte, dass 30 v. H. der Bewirtungsaufwendungen steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.

Zu viele Zahlen für Sie? Damit Ihnen das Schenken weiterhin noch Freude bereitet, stehe ich Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Kontakt:
ECOVIS Steuerberatung in Chemnitz

Frau Kathrin Witschel
Steuerberaterin, Betriebswirtin (FH) Controlling und Steuern
Telefon 0371 84 22 50
Fax.: 0371 8 42 25 11
kathrin.witschel@ecovis.com
www.ecovis.com

Veröffentlicht unter Allgemeines | Hinterlasse einen Kommentar

Weihnachtsgeschenke einmal anders

Christbaumschmuck und Schokolade im Design Ihrer Firma

Wer kennt diese Situation nicht: Es ist Dezember und im Briefkasten stapeln sich die einfallslosen Weihnachtskarten mit den gleichen Glückwünschen wie in jedem Jahr! Wenn Sie sie überhaupt aufschlagen, dann finden sie spätestens nach einem kurzen Blick ins Karteninnere ihre friedliche Ruhe im Papierkorb.

Mit einer ganz anderen Reaktion dürfen Sie bei essbaren Weihnachtsgeschenken rechnen. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemeines | Hinterlasse einen Kommentar

Zeichen setzen – Illustrationen für den Golfclub Zschopau

Für den Golfclub Zschopau e.V. entwarf FrischePack eine Themenreihe für Scorekarten. Wir zeichneten einen Golfspieler, der gerade abschlägt und dem Ball hinterher sieht. Ein anderer Spieler trägt das Golfbag. Da Golf ein sehr traditionsreicher Sport ist, gestalteten wir die Zeichnung im trendigen Retrostyle. Die Figuren tragen typische Kleidung aus dieser Zeit.

Scorekarte Außen- und Innenansicht

Veröffentlicht unter Projekte | Hinterlasse einen Kommentar